Verkaufsbedingungen (Zahlungs- und Lieferbedingungen)

1. GELTUNG: Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Verkaufsbedingungen, die integrierter Bestandteil jedes mit dem Kunden zustande gekommenen Vertrages und jeder an den Kunden gerichteten Willenserklärung sind. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, dies auch dann nicht, wenn wir diesen in weiterer Folge nicht gesondert widersprechen sollten. Die jeweils gültige Fassung der Verkaufsbedingungen steht auf der Website www.famler.at zur jederzeitigen Einsichtnahme bereit.

2. VERTRAGSABSCHLUSS: Sofern es sich bei dem zugrunde liegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, müssen vom schriftlichen Vertragsinhalt abweichende Bedingungen in schriftlicher Form, zumindest jedoch in Form schriftlicher Auftragsbestätigungen vorliegen, um rechtswirksam zu sein. Wenn wir auch nach dem KSchG an Zusagen unserer Mitarbeiter gebunden sein können, wird darauf hingewiesen, dass es unseren Mitarbeitern verboten ist, von diesen Bedingungen abweichende Zusagen zu machen. Außerhalb von Verbrauchergeschäften sind solche abweichenden Willenserklärungen nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich firmenmäßig bestätigt werden. Unsere Angebote sind, außerhalb von Verbrauchergeschäften, nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet werden. Mündliche oder telefonische Erklärungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

3. KOSTENVORANSCHLÄGE: Sofern es sich bei dem zugrunde liegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt und nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist ein Kostenvoranschlag grundsätzlich schriftlich, verbindlich und entgeltlich. Einfache mündliche Kostenschätzungen sind unverbindlich und unentgeltlich. Bei Erteilung eines Auftrags im Umfang des Kostenvoranschlags wird das für diesen bezahlte Entgelt gutgeschrieben.

4. PREISE: Die Preise verstehen sich für Lieferung im Umkreis bis zu 60 km von unserem Unternehmen frei Haus des Käufers, einschließlich Mehrwertsteuer, jedoch ohne Einbau und Montage. PREISÄNDERUNGEN: An die angegebenen Preisen bleiben wir gegenüber dem Kunden für die Dauer von zwei Monaten ab Bekanntgabe gebunden. Danach sind wir berechtigt, zwischenzeitlich eingetretene Preiserhöhungen, die durch kollektivvertragliche Lohnerhöhungen oder durch andere zur Leistungsherstellung notwendige Kosten wie für Material, Energie, Transport etc auf den Kunden zu überwälzen. Im Gegenzug werden Preissenkungen dieser Faktoren an den Kunden weitergegeben. Auf unvorhersehbare auftragsspezifische Umstände kann nicht Bedacht genommen werden. Sollte sich die Notwendigkeit weiterer Arbeiten bzw. Kostenerhöhungen mit mehr als 15 % des Auftragswertes ergeben, so werden wir den Kunden unverzüglich hievon verständigen. Sollte der Kunde binnen einer Woche keine Entscheidung betreffend die Fortsetzung der Arbeiten treffen bzw. Kostensteigerungen nicht akzeptieren, behalten wir uns vor, die bisher erbrachten Teilleistungen in Rechnung zu stellen und vom Vertrag unter Setzung einer angemessenen Frist zurückzutreten.

5. PLANUNGEN: Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Planungen und sonstige Unterlagen stellen unser alleiniges Eigentum dar. Sie dürfen ohne unsere schriftliche Ermächtigung weder kopiert noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Diese Unterlagen sind auf unser Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Pläne dienen zur Orientierung und können nicht alle Details maßstabsgetreu und originalgetreu wiedergeben. Technische und konstruktive Abweichungen sind jedenfalls möglich. Stellt der Kunde Pläne bei oder macht Maßangaben, haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht deren Unrichtigkeit offenkundig oder Naturmaß vereinbart worden ist. Erweist sich eine Anweisung des Kunden als unrichtig, werden wir Ihn davon unverzüglich verständigen und ihn um entsprechende Mitwirkung ersuchen. Bei nicht rechtzeitiger Mitwirkung treffen den Kunden die bis dahin aufgelaufenen Kosten und sind wir berechtigt, bis zur Mitwirkung des Kunden mit unserer Leistung zuzuwarten bzw. nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten Über ausdrücklichen Wunsch des Kaufinteressenten können ihm Skizzen und Installationspläne gegen Hinterlegung eines zu vereinbarenden Betrages übergeben werden. Planungen, die mit Möbel-Einrichtungen in keinem direkten Zusammenhang stehen, werden mit einem eigenen Planungsauftrag nach Zeitaufwand verrechnet. Der Stundensatz wird nach den Honorar-Richtlinien des Einrichtungsfachhandels berechnet.

6. MATERIAL: Allfällige Farb- und Strukturunterschiede zwischen Massivholz, furnierten Flächen und Kunststoffoberflächen sind materialbedingt und natürlich. Genauso sind geringfügige Farb- und Strukturunterschiede bei Metallen, Leder und Stoffen möglich. Die Pflege- und Betriebsanleitungen werden bei Lieferung übergeben und sind vom Kunden unbedingt zu beachten.

7. BESTELLTE WARE: Sollten bestellte Waren aus Gründen, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, nicht mehr lieferbar sein, werden wir den Kunden benachrichtigen. Diesfalls sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt.

8. LIEFERZEIT: Wir sind bemüht, die vereinbarten Lieferzeiten nach bestem Wissen und Gewissen einzuhalten. Wird die Lieferung durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, insbesondere durch Nichteinhaltung der Termine seitens der Vorlieferanten ganz oder teilweise verzögert, so verlängert sich unsere Lieferzeit um die Zeit der Behinderung. Ein Rücktritt des Kunden wegen Lieferverzug ist erst nach fristlosem Ablauf einer von ihm mit eingeschriebenem Brief gesetzten Nachfrist von zumindest 6 Wochen zulässig. Schadenersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung sind ausgeschlossen, sofern wir nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. Soweit im Einzelfall ein Liefertermin von vornherein nicht ausreichend bestimmt werden konnte und nur durch ungefähre Angabe festgehalten wurde, kann uns der Kunde eine angemessene, mindestens 3 Wochen umfassende schriftliche Nachfrist setzen, soweit dieser unverbindliche Termin um mehr als 3 Wochen überschritten wurde.

9. MONTAGE UND SONSTIGE TÄTIGKEITEN: Die Kosten für Montage oder Aufstellung sind im Verkaufspreis nicht inkludiert. Einbau und sonstige Montagearbeiten werden von uns zu den jeweils üblichen Regiekosten für Arbeits- und Wegzeit (pro Mann und Stunde) gesondert verrechnet. Der Kunde bestätigt uns durch Unterfertigung des Lieferscheines die ordnungsgemäße Durchführung dieser Arbeiten. Alle sich im Zuge der Montage ergebenden zusätzlichen Leistungen werden nachträglich verrechnet. Wir führen dabei keinerlei Elektro-, Gas- und Wasseranschlüsse durch. Geräte werden lediglich eingebaut, jedoch nicht angeschlossen. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass der Zugang zum und der Montageplatz selbst frei ist. Die Entfernung von Gegenständen in diesen Bereichen ist keinesfalls vom Auftrag umfasst. Sollten dennoch diesbezügliche Arbeiten vom Montagepersonal durchgeführt werden, erfolgt dies gegen Verrechnung, wobei Schadenersatzansprüche aufgrund einer mangelhaften Durchführung solcher Arbeiten ausgeschlossen sind, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.

10. ZAHLUNGEN: 50 % des Auftragswertes sind als Anzahlung bei Kaufabschluss, der restliche Betrag ist binnen 10 Tagen nach Lieferung zur Zahlung fällig. Sämtliche Zahlungen sind in bar oder durch Banküberweisung auf das von uns bekannt gegebene Konto spesenfrei durchzuführen. Die Zahlung gilt erst dann als rechtzeitig erfolgt, wenn der vereinbarte Betrag ohne Abzüge auf unserem bekannt gegebenen Konto eingelangt ist; im Verhältnis zu Verbrauchern gilt dies mit der Maßgabe des § 6a Abs 2 KSchG. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 4 % p. a. bzw. beim beiderseitigen Unternehmergeschäft iHv 9,2°% p. a. über dem jeweils geltenden Basiszinssatz berechnet. Ungewidmete Zahlungen werden zuerst auf allfällige Kosten, dann auf Zinsen und schließlich auf die Hauptforderung angerechnet. Unser Lieferpersonal ist nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen. Bei Zahlungsverzug sind wir weiters zur Zurückbehaltung aller weiteren Leistungs- und Lieferverpflichtungen  berechtigt,  Vorauszahlung bzw. Sicherstellung zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Im letztgenannten Fall sind wir nach unserer Wahl zur Verrechnung eines pauschalen Schadenersatzes von 25 % des Rechnungsbetrages oder des tatsächlich entstandenen Schadens berechtigt. Der Kunde ist bei Zahlungsverzug zur Bezahlung sämtlicher anlaufender Mahn- und Inkassospesen verpflichtet. Pro Mahnung werden € 5,- verrechnet. Wir sind berechtigt, ein Inkassobüro zu beauftragen, dessen Kosten der Kunde bis zu den in der Verordnung des BMWA in der jeweils geltenden Fassung genannten Höchstbeträgen zu ersetzen hat.

11. VERZUG MIT DER ANZAHLUNG: Bestehen nach Annahme der Bestellung begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit/Kreditwürdigkeit des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl entweder sofortige Barzahlung des gesamten Auftragswertes oder angemessene Sicherheitsleistung vor Lieferung zu verlangen. Für den Fall, dass eine vereinbarte Anzahlung trotz 14-tägiger Nachfristsetzung nicht vollständig geleistet wird, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

12. SONSTIGE RÜCKTRITTSGRÜNDE: Folgende Umstände berechtigen uns zum Rücktritt von der Lieferung: Technische Schwierigkeiten, die die Ausführung für uns oder für die Lieferwerke unmöglich oder unzumutbar machen; Betriebsstillstand, Brandschäden, Rohmaterial- oder Strommangel oder andere Betriebsstörungen bei uns oder den Zulieferwerken; Streik, Aussperrung, Krieg, Unregelmäßigkeiten der Verkehrsmittel und alle sonstigen Fälle höherer Gewalt. Im Falle des Vorliegens eines der vorstehend angeführten Rücktrittsgründe ist die Geltendmachung von Schadenersatz gemäß § 921 ABGB mangels Schuldlosigkeit ausdrücklich ausgeschlossen.

13. AUFRECHNUNG: Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen unsere Forderungen welcher Art auch immer mit eigenen Forderungen welcher Art auch immer aufzurechnen. Soweit es sich um ein Verbrauchergeschäft handelt, gilt dies nicht, wenn und soweit die Gegenforderungen des Kunden im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen, gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind.

14. ABNAHMEVERZUG UND STORNO: Nimmt der Kunde die Ware zum vertraglich vereinbarten Liefertermin nicht ab, tritt Abnahmeverzug ein und sind wir nach angemessener Nachfristsetzung zum Vertragsrücktritt berechtigt. Ab dem auf den vertraglich vereinbarten Liefertermin folgenden Tag geht gemäß §°1419 ABGB die Gefahr des zufälligen Untergangs der Sache auf den Kunden über. Während der Nachfrist sind wir berechtigt, vom ersten Tag der auf den Abruftermin folgenden Woche an Lagerkosten in der Höhe von täglich 0,1 % der Brutto-Auftragssumme zu verlangen. Selbiges gilt, wenn der Kunde auf Abruf bestellte Ware nicht zum Abruftermin abruft. Zudem sind wir berechtigt, neben dem Ersatz der von uns bereits getätigten Aufwendungen eine Stornogebühr in Höhe von 25 % der vereinbarten Brutto-Auftragssumme zu fordern. Das Recht darüberhinausgehenden Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrags zu verlangen bleibt davon unberührt. Gleiches gilt, wenn der Kunde vor der Bereitstellung der Ware unberechtigt vom Auftrag zurücktritt.

15. EIGENTUMSVORBEHALT: Wird der Kaufgegenstand vor Bezahlung ausgefolgt, bleibt dieser bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Nebengebühren in unserem Eigentum. Dem Kunden ist eine Verpfändung oder sonstige rechtliche Verfügung über die Vorbehaltsware untersagt. Er hat diese ab Übernahme gegen Feuer-, Einbruch- und Wasserschäden zu versichern und die Ansprüche aus diesen Versicherungen bis zum Erlöschen des Eigentumsvorbehalts an uns abzutreten. Sind Waren in mehreren Verträgen verkauft, gelten diese Kaufverträge bezüglich des Eigentumsvorbehalts als einheitlicher Vertrag, sodass das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren erst mit der Bezahlung des in den verschiedenen Verträgen vereinbarten Gesamtkaufpreises auf den Kunden übergeht. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, die in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Gegenstände ohne gerichtliche Entscheidung in Verwahrung zu nehmen, freihändig zu verkaufen und uns aus dem Erlös in der Form zu befriedigen, dass dieser unter Anrechnung sämtlicher Unkosten und Spesen des Verkaufs auf unsere Restforderung angerechnet wird, ohne dass dies einem Vertragsrücktritt gleichzusetzen ist. Wir sind aber nach Setzung einer angemessenen Nachfrist auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware nach erfolgtem Rücktritt weiterzuverkaufen. Für diesen Fall sind wir nach unserer Wahl entweder zur Verrechnung eines pauschalen Schadenersatzes in der Höhe von 25 % des Rechnungsbetrages oder aber des tatsächlich entstandenen Schadens berechtigt.

16. GEFAHRENÜBERGANG: Alle Gefahren, auch die des zufälligen Untergangs, gehen im Zeitpunkt der Erfüllung auf den Kunden über. Als Zeitpunkt der Erfüllung gilt bei Lieferungen ab Werk der Erhalt der Nachricht der Versandbereitschaft zuzüglich einer angemessenen Abholfrist von 14 Tagen, in den anderen Fällen der Übergang der Verfügungsmacht auf den Kunden. Bei Selbstabholung liegt die Transportgefahr beim Käufer.

17. SCHADENERSATZ: Alle Fälle von Vertragsverletzungen (Mängel, verspätete Lieferung etc) und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, sind in diesen Bedingungen abschließend geregelt. Ansprüche des Kunden auf Aufhebung des Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag (z.B. wegen Irrtum oder Verkürzung über die Hälfte) sind – soweit gesetzlich zulässig –  ausgeschlossen. Wir haften nur für Schäden, die durch grobes Verschulden oder Vorsatz unsererseits entstanden sind. Dies gilt auch für Ansprüche aus vorvertraglichem Verschulden sowie hinsichtlich aller – auch nachwirkenden – Schutz-, Sorgfalts- und Aufklärungspflichten. Weiters gilt dies für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind wie Produktionsausfall, Nutzungsverlust, Verlust von Aufträgen, Regressforderungen von Kunden, entgangener Gewinn sowie für alle anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Bei Verbrauchergeschäften gelten diese Haftungsbeschränkungen nicht für Personenschäden und nicht für Schäden an Sachen, die zur Bearbeitung übernommen wurden. Produkthaftungsansprüche außerhalb des Produkthaftungsgesetzes, BGBl 1988/99 idgF, werden ausgeschlossen.

18. GEWÄHRLEISTUNG: Für Verbrauchergeschäfte gelten die gesetzlichen Regelungen. Diese ergänzend wird vereinbart, dass wir eine angemessene Verbesserungsfrist von 8 Wochen in Anspruch nehmen können und dass nicht wesentliche Nachlieferungen und Nacharbeiten den Kunden bis zur Erledigung dieser Arbeiten zum Einbehalt von 3 % der Auftragssumme berechtigen. Außerhalb der Verbrauchergeschäfte gilt Folgendes: Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn eine schriftliche Mängelrüge binnen 7 Tagen ab Übernahme beim Verkäufer eingelangt ist. Die Weitergabe der Ware an Dritte gilt als vorbehaltslose Annahme der Ware. Alle Reklamationen müssen genau umschrieben sein. Verspätet erhobene und/oder allgemein gehaltene Reklamationen werden nicht anerkannt. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Verwendung oder Verarbeitung der gelieferten Ware entstehen sollten. Der Verkäufer haftet nicht dafür, dass die gelieferte Ware für die vom Käufer in Aussicht genommenen besonderen Zwecke geeignet ist, es sei denn, diese Zwecke sind Vertragsinhalt geworden. Rücksendungen werden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung angenommen, anderenfalls die Annahme verweigert wird. Unserer Gewährleistungsverpflichtung kommen wir nach unserer Wahl ausschließlich durch gänzlichen oder teilweisen Austausch der Ware oder durch Preisminderung nach. Auf Verlangen hat der Kunde das beanstandete Produkt auf seine Kosten unverzüglich zurück zu senden.

19. GARANTIEZUSAGEN: Sofern wir Garantien zugesagt haben, gelten diese ausschließlich im Falle der sachgemäßen Verwendung der Produkte, fachgerechten Montage und ordnungsgemäßen Pflege. Von der Garantiezusage sind Abnützungen jeder Art ebenso wenig erfasst wie Beschädigungen. Für von Herstellern zugesagte Garantien sind ausschließlich die Garantiebedingungen des/der Hersteller(s) maßgeblich.

20. EDV-DATEN: Der Kunde stimmt zu, dass seine personenbezogenen Daten bis auf seinen Widerruf in unsere Kundendatei aufgenommen werden und er so über unsere Produkte, Neuheiten und Preisaktionen informiert werden kann.

21. HAFTUNG MEHRERER KÄUFER: Haben sich durch einen Kaufvertrag mehrere Käufer verpflichtet, so haften diese für die Erfüllung aller in diesem Vertrag übernommenen Verpflichtungen als Solidarschuldner zur ungeteilten Hand.

22. ANZUWENDENDES RECHT/GERICHTSSTAND: Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss aller Kollisionsnormen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Sofern das KSchG keinen zwingenden Gerichtsstand zugunsten des Kunden vorsieht, ist  für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit unseren Lieferungen und Leistungen ausschließlich das sachlich in Betracht kommende Gericht für die Stadt Salzburg zuständig.

23. SALVATORISCHE KLAUSEL: Sollte eine Bestimmung dieser Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt entsprechend für Lücken in diesen Verkaufsbedingungen.